Angeln im Urlaub ohne Prüfung: Urlauber- und Touristenschein
Ohne Prüfung angeln geht – aber nur in wenigen Ländern und nur auf Zeit. Ein Überblick für Urlauber.
Geprüft am 07.10.2026
Urlauberschein ohne Prüfung: drei Länder für alle
Wer in Deutschland wohnt und keine Prüfung hat, bekommt nur in drei Ländern einen befristeten Fischereischein. Er gilt jeweils nur im ausstellenden Land.
- Mecklenburg-Vorpommern: zeitlich befristeter Fischereischein für bis zu 28 aufeinanderfolgende Tage, im Jahr wiederholt erteilbar. Sie verpflichten sich, die Broschüre des Landes zu lesen. Ausgabe bei örtlichen Ordnungsbehörden, Kurverwaltungen und Ausgabestellen.
- Schleswig-Holstein: Urlauberfischereischein für 28 aufeinanderfolgende Tage, einmal im Jahr um 28 Tage verlängerbar, ab 12 Jahren. Beantragung bei Ämtern und Gemeinden oder online; dazu die Fischereiabgabe.
- Thüringen: Vierteljahresfischereischein für drei Monate, einmal im Kalenderjahr, nur mit der Handangel – 25 € einschließlich Abgabe.
Vorher klären: Gibt der Verein oder Gewässerinhaber Erlaubnisscheine auch an Inhaber eines Urlauberscheins aus?
Angeln ohne Fischereischein: Brandenburg und Niedersachsen
Brandenburg erlaubt allen das Friedfischangeln ohne Schein – mit höchstens zwei Handangeln, Abgabenachweis (ab 14 Jahren), Angelkarte und Ausweis. Hecht, Zander, Barsch und andere Raubfische sind damit tabu; dafür braucht es die Anglerprüfung.
Niedersachsen schreibt landesrechtlich keinen Fischereischein vor. Nötig ist immer der Erlaubnisschein des Gewässerinhabers – und viele Vereine und das Staatliche Fischereiamt Bremerhaven (Weser, Hunte) geben ihn nur gegen Nachweis einer Prüfung aus.
Touristenfischereischein nur für Gäste aus dem Ausland
Acht Länder kennen einen Schein ohne Prüfung, aber nur für Menschen ohne Wohnsitz in Deutschland: Baden-Württemberg (vier Wochen), Bayern (höchstens drei Monate, volljährig), Berlin (ausländische Lizenz plus Angelkarte), Hamburg (ein Kalenderjahr), Hessen (drei Monate), Nordrhein-Westfalen (ein Jahr), Rheinland-Pfalz und Sachsen (ein oder sechs Monate). Meist ist eine Angellizenz des Heimatlandes vorzulegen.
Angeln an der Ostsee: Küste und Dorsch
In Mecklenburg-Vorpommern gibt es keine freien Angelgewässer: Auch für Bodden, Haffe und die Ostsee bis zwölf Seemeilen braucht man die Angelerlaubnis des Landes – erhältlich bei Aufsichtsstationen, Ausgabestellen, Kurverwaltungen oder online.
In Schleswig-Holstein genügen in den meisten Küstengewässern Schein und Abgabe; für einzelne Gewässer wie Eider und Schlei ist eine zusätzliche Erlaubnis nötig.
Für Dorsch und Lachs gelten EU-Regeln: 2026 ist der Fang von Dorsch in der Ostsee ganzjährig verboten, wilder Lachs ebenfalls; von besetzten Lachsen (Fettflosse entfernt) darf ein Fisch pro Tag entnommen werden. Die Regeln werden jedes Jahr neu festgelegt.
