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Angeln in Deutschland

Fischereischein in allen 16 Bundesländern

Vom Urlauberschein an der Ostsee bis zum Friedfischangeln in Brandenburg: Was in jedem Land gilt, in einer Tabelle.

Geprüft am 07.10.2026

Fischereischein: Bundesländer im Vergleich

LandFischereischein / PrüfungSchein ohne PrüfungKinderFischereiabgabe
Schleswig-Holsteinab 12 (Pflicht ab 14)Urlauberschein 28 Tage, für alleunter 14 mit Aufsichtseit 2026: 20 € online / 28 € vor Ort pro Jahr
Hamburgab 12nur Gäste aus dem Auslandunter 15 mit Aufsicht10 € pro Jahr
Mecklenburg-VorpommernPflicht ab 14befristeter Schein bis 28 Tage, für allebis 14 ohne Schein10 € je Kalenderjahr
Bremenab 14keinerunter 14 mit Aufsichtja, Höhe nicht amtlich veröffentlicht
Niedersachsenfreiwillig ab 14nicht nötig (kein Scheinzwang)Regel des Erlaubnisschein-Ausgeberskeine gefunden
BerlinPrüfung nach 30-Std.-Lehrgangnur Gäste aus dem Auslandunter 12 nur unselbständig21 € (2026, Schein A)
BrandenburgPrüfung ab 14 (Raubfisch)Friedfisch ohne Schein für alleab 8 Friedfisch ohne Begleitung12 € pro Jahr, 40 € für 5 Jahre
Sachsen-AnhaltFriedfischschein ab 8 (Prüfung)keinerals Helfer eines Scheininhabers6 € pro Jahr (Stand Landesseite)
Nordrhein-Westfalenab 12, digital, Lebenszeitnur Gäste aus dem Ausland10–15 mit Begleitung1 oder 5 Jahre, je nach Gemeinde
Hessenab 14nur Gäste aus dem Ausland10–15 mit Aufsicht, jünger als Helfer7,50 € pro Jahr (Stand 2023)
Thüringenab 14 mit PrüfungszeugnisVierteljahresschein, für alleJugendschein (Alter erfragen)in Gebühr enthalten: 18 € für 1 Jahr
Sachsenab 14, elektronische Prüfungnur Gäste aus dem AuslandJugendschein 9–15 mit Aufsichtgesetzlich vorgesehen, Höhe nicht veröffentlicht
Rheinland-Pfalzab 14 (je nach Stadt 13)nur Gäste aus dem AuslandJugendschein 7–16ja, Höhe nicht veröffentlicht
Saarlandab 14 mit Prüfung + VereinspraktikumkeinerJugendschein unter 16 mit Aufsichtmit der Gebühr, Höhe nicht veröffentlicht
Baden-Württembergab 10, auf Lebenszeitnur Gäste aus dem AuslandJugendschein 7–15 mit Aufsicht12 € pro Jahr
BayernPrüfung ab 12, Schein ab 14nur Gäste aus dem Ausland7–17 mit BegleitungPflicht, nach Zeitraum gestaffelt

Auf dem Telefon lässt sich die Tabelle seitlich schieben; die Länderspalte bleibt stehen.

Die Tabelle fasst zusammen, was in jedem Land gilt. Darunter folgt jedes Bundesland einzeln – mit zuständiger Stelle, Gesetz und amtlicher Quelle. Gebühren und Abgaben ändern sich; bitte vor dem Angeln bei der Behörde prüfen.

Fischereischein Schleswig-Holstein

Urlaub ohne Prüfung: Urlauberfischereischein ohne Prüfung für 28 aufeinanderfolgende Tage, einmal im Jahr um 28 Tage verlängerbar. Ausgabe bei Ämtern und Gemeinden oder online. Dazu kommt die Fischereiabgabe.

Kinder und Jugendliche: Unter 14 Jahren ohne eigenen Schein, wenn ein Erwachsener mit gültigem Fischereischein beaufsichtigt. Ab 14 gilt die Scheinpflicht. Ohne Prüfung reicht der Urlauberfischereischein (ab 12 Jahren erhältlich).

Gäste aus dem Ausland: Der Urlauberfischereischein steht ohne Wohnsitzbeschränkung allen offen.

Zuständig: Örtliche Ordnungsbehörden (Ämter, amtsfreie Gemeinden, Städte). Gesetz: Landesfischereigesetz Schleswig-Holstein (LFischG). Amtliche Quelle

Fischereischein Hamburg

Urlaub ohne Prüfung: Für Erwachsene mit Wohnsitz in Deutschland gibt es keinen Schein ohne Prüfung.

Kinder und Jugendliche: Unter 15 Jahren ohne Fischereischein mit einer Handangel, beaufsichtigt von einer volljährigen Person mit Schein. Ab 15 ist ein eigener Fischereischein nötig – mit Prüfung, ab 12 Jahren möglich.

Gäste aus dem Ausland: Touristen ohne Wohnsitz in Deutschland mit Angellizenz des Heimatlandes erhalten einen auf das Kalenderjahr befristeten Schein (35 € + 10 € Abgabe).

Zuständig: Bezirksämter/Kundenzentren (Einwohnerangelegenheiten). Gesetz: Hamburgisches Fischerei- und Angelgesetz (HmbFAnG). Amtliche Quelle

Fischereischein Mecklenburg-Vorpommern

Urlaub ohne Prüfung: Zeitlich befristeter Fischereischein ohne Prüfung, bis zu 28 Tage, im Jahr wiederholt erteilbar. Für Küstengewässer braucht man zusätzlich die Angelerlaubnis des Landes.

Kinder und Jugendliche: Bis zum 14. Geburtstag ohne Fischereischein – mit eigener Angelerlaubnis oder im Rahmen der Papiere eines Erwachsenen. Mit 15 gilt die Scheinpflicht. Ohne Prüfung reicht der befristete Fischereischein für bis zu 28 Tage.

Gäste aus dem Ausland: Der befristete Fischereischein steht Gästen aus allen Staaten offen.

Zuständig: Örtliche Ordnungsbehörden (Fischereischein). Gesetz: Landesfischereigesetz Mecklenburg-Vorpommern (LFischG M-V). Amtliche Quelle

Fischereischein Bremen

Urlaub ohne Prüfung: Einen Touristenschein ohne Prüfung gibt es nicht; die Bürgerschaft hat ihn 2022 abgelehnt.

Kinder und Jugendliche: Unter 14 Jahren nur unter Aufsicht einer Person mit Fischereischein. Ab 14 ist der Fischereischein mit Prüfung nötig.

Gäste aus dem Ausland: Kein Schein ohne Prüfung. Sonderfall: das historische Bremer Stockangelrecht an Weser und Lesum.

Zuständig: BürgerServiceCenter (Ausstellung). Gesetz: Bremisches Fischereigesetz (BremFiG). Amtliche Quelle

Fischereischein Niedersachsen

Urlaub ohne Prüfung: Das Landesgesetz schreibt keinen Fischereischein vor. Aber: Viele Vereine und Gewässerinhaber geben Erlaubnisscheine nur gegen Nachweis einer Fischerprüfung aus.

Kinder und Jugendliche: Eine landesrechtliche Altersregel gibt es nicht; Altersgrenzen setzt, wer den Erlaubnisschein ausgibt. Kein Landesschein nötig; ob ein Sachkundenachweis verlangt wird, entscheidet der Gewässerinhaber.

Gäste aus dem Ausland: Wie für alle: kein staatlicher Schein, aber immer ein Erlaubnisschein des Gewässerinhabers.

Zuständig: Gemeinde (freiwilliger Fischereischein, z. B. Gemeinde Hatten 45 €). Gesetz: Niedersächsisches Fischereigesetz (Nds. FischG). Amtliche Quelle

Fischereischein Berlin

Urlaub ohne Prüfung: Gäste aus anderen Ländern brauchen den gültigen Fischereischein ihres Landes – also mit Prüfung.

Kinder und Jugendliche: Unter 12 Jahren nur „unselbständig“ mit der Angel eines volljährigen Fischers: auswerfen, halten, keschern. Jugendfischereischein für 12- bis 17-Jährige ohne Prüfung – mit Vereinsmitgliedschaft und Einweisung durch einen Scheininhaber.

Gäste aus dem Ausland: Gäste aus dem Ausland angeln mit ihrer ausländischen Legitimation oder Vereinsmitgliedschaft plus Angelkarte.

Zuständig: Fischereiamt Berlin (Havelchaussee 149/151). Gesetz: Landesfischereigesetz Berlin (LFischG). Amtliche Quelle

Fischereischein Brandenburg

Urlaub ohne Prüfung: Friedfischangeln ohne Fischereischein für alle: Abgabemarke, Angelkarte, Ausweis. Für Raubfisch braucht man den Schein mit Prüfung.

Kinder und Jugendliche: Ab 8 Jahren Friedfischangeln ohne Schein und ohne Begleitung; unter 14 keine Fischereiabgabe. Friedfisch ohne Schein. Für Raubfisch: Anglerprüfung ab 14.

Gäste aus dem Ausland: Auch Gäste angeln Friedfisch ohne Schein – mit Abgabenachweis und Angelkarte.

Zuständig: Untere Fischereibehörden der Landkreise und kreisfreien Städte. Gesetz: Fischereigesetz für das Land Brandenburg (BbgFischG). Amtliche Quelle

Fischereischein Sachsen-Anhalt

Urlaub ohne Prüfung: Kein Touristenschein. Für den kleineren Friedfischfischereischein gibt es eine eigene, leichtere Prüfung.

Kinder und Jugendliche: Ohne Schein nur als Helfer eines Scheininhabers. Ab 8 Jahren eigener Friedfischfischereischein mit Friedfischprüfung (seit 31.03.2026). Friedfischfischereischein oder Fischereischein – jeweils mit Prüfung.

Gäste aus dem Ausland: Eine Ausnahme für Gäste aus dem Ausland ist auf keiner Behördenseite beschrieben – bitte bei der unteren Fischereibehörde fragen.

Zuständig: Untere Fischereibehörden der Landkreise und kreisfreien Städte. Gesetz: Fischereigesetz des Landes Sachsen-Anhalt (FischG). Amtliche Quelle

Fischereischein Nordrhein-Westfalen

Urlaub ohne Prüfung: Ein Schein ohne Prüfung ist nur für Personen vorgesehen, die nicht länger als ein Jahr in Deutschland gemeldet sind.

Kinder und Jugendliche: 10- bis 15-Jährige angeln ohne eigenen Schein in Begleitung eines Scheininhabers (seit 01.07.2026). Mit 15 noch in Begleitung möglich. Eigener Schein mit Prüfung ab 12 Jahren.

Gäste aus dem Ausland: Ausländerfischereischein für ein Jahr ohne Prüfung, bei der Gemeinde oder online.

Zuständig: Gemeinde des ständigen Wohnsitzes (Untere Fischereibehörden der Kreise/kreisfreien Städte für Prüfung). Gesetz: Landesfischereigesetz NRW (LFischG). Amtliche Quelle

Fischereischein Hessen

Urlaub ohne Prüfung: Ohne Prüfung gibt es den Schein nur für Personen ohne Wohnsitz im Inland.

Kinder und Jugendliche: 10- bis 15-Jährige angeln ohne Schein unter Aufsicht eines volljährigen Scheininhabers, mit eigener Erlaubnis. Mit 15 noch unter Aufsicht ohne Schein. Eigener Schein mit Prüfung ab 14.

Gäste aus dem Ausland: Ausländerfischereischein für drei Monate, 12,50 € inklusive Abgabe; ausländischer Schein als Sachkundenachweis.

Zuständig: Gemeindevorstand (Fischereischeine). Gesetz: Hessisches Fischereigesetz (HFischG). Amtliche Quelle

Fischereischein Thüringen

Urlaub ohne Prüfung: Vierteljahresfischereischein ohne Prüfung, einmal im Kalenderjahr, nur Handangel. 25 € inklusive Abgabe.

Kinder und Jugendliche: Es gibt einen Jugendfischereischein (12 € inkl. Abgabe). Altersgrenzen und Aufsicht bitte bei der Gemeinde erfragen. Jugend- oder Vierteljahresschein – die Altersgrenzen sind amtlich nicht online veröffentlicht.

Gäste aus dem Ausland: Der Vierteljahresschein steht ohne Wohnsitzbeschränkung offen.

Zuständig: Gemeindeverwaltungen (Ausstellung). Gesetz: Thüringer Fischereigesetz (ThürFischG). Amtliche Quelle

Fischereischein Sachsen

Urlaub ohne Prüfung: Gastfischereischeine ohne Prüfung gibt es nur bei Hauptwohnsitz außerhalb Deutschlands.

Kinder und Jugendliche: Jugendfischereischein ab 9 Jahren ohne Prüfung, angeln unter ständiger Aufsicht eines Erwachsenen mit Schein. Jugendfischereischein bis zum 16. Geburtstag; ohne Aufsicht nur nach einem Jahr Vereinsmitgliedschaft.

Gäste aus dem Ausland: Gastfischereischein für einen oder sechs Monate gegen Vorlage einer ausländischen Lizenz.

Zuständig: Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) als zentrale Fischereibehörde (keine kommunale Ausstellung). Gesetz: Sächsisches Fischereigesetz (SächsFischG). Amtliche Quelle

Fischereischein Rheinland-Pfalz

Urlaub ohne Prüfung: Kein Schein ohne Prüfung. Ausnahme: An Mosel, Sauer und Our an der Grenze zu Luxemburg reicht ein Erlaubnisschein.

Kinder und Jugendliche: Jugendfischereischein für 7- bis 16-Jährige ohne Prüfung; beim Angeln muss ein Scheininhaber dabei sein. Jugendfischereischein bis 16, nur mit anwesendem Scheininhaber.

Gäste aus dem Ausland: Personen ohne Wohnsitz im Inland müssen keine Prüfung nachweisen – Schein bei der Gemeinde.

Zuständig: Stadt-/Gemeindeverwaltung (Fischereischein). Gesetz: Landesfischereigesetz Rheinland-Pfalz (LFischG). Amtliche Quelle

Fischereischein Saarland

Urlaub ohne Prüfung: Kein Urlauberschein. Fischereischeine anderer Länder sind gleichgestellt.

Kinder und Jugendliche: Jugendfischereischein unter 16 ohne Prüfung, nur unter Aufsicht eines volljährigen Scheininhabers. Jugendfischereischein unter Aufsicht – oder ab 14 der reguläre Schein mit Prüfung.

Gäste aus dem Ausland: Eine Regel für Gäste aus dem Ausland ist nicht veröffentlicht – bei der Gemeinde fragen.

Zuständig: Ortspolizeibehörde (Gemeinde) des Wohnsitzes bzw. des Angelorts (§ 30 SFischG). Gesetz: Saarländisches Fischereigesetz (SFischG). Amtliche Quelle

Fischereischein Baden-Württemberg

Urlaub ohne Prüfung: Ohne Prüfung nur für Urlauber aus dem Ausland, höchstens vier Wochen im Jahr.

Kinder und Jugendliche: Jugendfischereischein für 7- bis 15-Jährige ohne Prüfung, nur unter Aufsicht eines Volljährigen mit Schein. Jugendfischereischein gilt bis Ende des Jahres, in dem man 16 wird.

Gäste aus dem Ausland: Urlauber aus dem Ausland bekommen ohne Sachkundenachweis einen Schein für vier Wochen im Jahr.

Zuständig: Gemeinde (Ausstellung Fischereischein). Gesetz: Fischereigesetz für Baden-Württemberg (FischG). Amtliche Quelle

Fischereischein Bayern

Urlaub ohne Prüfung: Ohne Prüfung nur für Volljährige ohne Wohnsitz in Deutschland. Wer in Deutschland wohnt, braucht die Fischerprüfung.

Kinder und Jugendliche: 7- bis 17-Jährige angeln ohne eigenen Schein in Begleitung eines volljährigen Scheininhabers. Den Jugendfischereischein gibt es seit 2025 nicht mehr. Mit Begleitung ohne Schein – oder eigener Schein auf Lebenszeit ab 14 nach der Prüfung (ab 12).

Gäste aus dem Ausland: Volljährige ohne Wohnsitz in Deutschland: Jahresschein, auf höchstens drei Monate beschränkt, mit schriftlicher Erklärung.

Zuständig: Gemeinde des Wohnorts (Fischereischein). Gesetz: Bayerisches Fischereigesetz (BayFiG). Amtliche Quelle

Angler am Ufer der Elbe bei Gorleben im Frühling
Elbe bei Gorleben, NiedersachsenFoto: Losch, CC BY-SA 3.0