Die Fischerprüfung: Ablauf, Fächer, Anerkennung
Lehrgang, sechzig Fragen, ein Zeugnis: So kommen Sie zum Fischereischein – und so unterscheiden sich die Länder.
Geprüft am 07.10.2026
Fischerprüfung: Ablauf in Kürze
Die Fischerprüfung ist der übliche Weg zum Fischereischein. Organisiert wird sie von den Ländern – teils von Behörden, teils von Landesfischereiverbänden im Auftrag. In den meisten Ländern geht ihr ein Vorbereitungslehrgang voraus; in Baden-Württemberg, Berlin, Rheinland-Pfalz und Sachsen umfasst er mindestens 30 Stunden.
- Lehrgang bei einem anerkannten Träger (Verein, Verband, Volkshochschule) besuchen.
- Zur Prüfung anmelden – Termine vergibt das Land oder der Verband.
- Prüfung ablegen, meist schriftlich am Bildschirm oder auf Papier.
- Mit dem Zeugnis den Fischereischein bei der zuständigen Stelle beantragen und die Fischereiabgabe bezahlen.
Prüfungsfächer und Fragen
Die Fächer ähneln sich in allen Ländern, die Fragenkataloge sind aber landeseigen:
- Fischkunde – Arten erkennen, Biologie, Schonzeiten und Mindestmaße
- Gewässerkunde – Lebensräume, Hege und Pflege
- Gerätekunde – Ruten, Schnüre, Haken, Köder und ihr Einsatz
- Behandlung gefangener Fische – waidgerechtes Betäuben und Töten
- Rechtskunde – Fischerei-, Tierschutz-, Naturschutz- und Wasserrecht
Üblich sind 60 Multiple-Choice-Fragen. In Sachsen dauert die elektronische Prüfung 90 Minuten; in Brandenburg müssen mindestens 45 Fragen richtig sein. Einen praktischen Teil gibt es unter anderem in Nordrhein-Westfalen (Fischbestimmung, Gerätezusammenstellung), Rheinland-Pfalz und im Saarland.
Wer die Prüfung besteht, beantragt den Schein im eigenen Wohnsitzland – das Zeugnis allein ist noch keine Angelerlaubnis.
Mindestalter für Prüfung und Schein
- Ab 10 Jahren: Baden-Württemberg (Schein auf Lebenszeit)
- Ab 12 Jahren: Bayern (Prüfung; Schein ab 14), Hamburg, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein
- Ab 14 Jahren: Bremen, Brandenburg, Hessen, Sachsen, Saarland, Rheinland-Pfalz (Mainz lässt ab 13 zu)
- Ab 8 Jahren: Sachsen-Anhalt – aber nur der Friedfischfischereischein mit eigener Friedfischprüfung
Anerkennung und Umzug in ein anderes Land
Ein bundeseinheitliches Gesetz gibt es nicht. In der Praxis gilt: Mit dem gültigen Schein Ihres Wohnsitzlandes dürfen Sie als Gast in der Regel überall angeln. Ziehen Sie um, verlangen die meisten Länder einen neuen Schein am neuen Wohnsitz; das Prüfungszeugnis wird dabei normalerweise anerkannt. In Baden-Württemberg gilt der alte Schein noch bis Ende des folgenden Jahres.
Die Fischereiabgabe zahlen Sie jeweils im Land, in dem Sie angeln – Schleswig-Holstein verlangt sie ausdrücklich auch von Gästen, Berlin befreit Nicht-Berliner mit fremdem Schein.
Digitaler Fischereischein
Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen stellen den Fischereischein inzwischen digital aus: als Scheckkarte mit Chip und als Nachweis auf dem Smartphone, gültig auf Lebenszeit. In Nordrhein-Westfalen gilt das neue Landesfischereigesetz seit 01.07.2026; alte Papierscheine bleiben bis zum Ablauf gültig.
