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Angeln in Deutschland

Die Fischerprüfung: Ablauf, Fächer, Anerkennung

Lehrgang, sechzig Fragen, ein Zeugnis: So kommen Sie zum Fischereischein – und so unterscheiden sich die Länder.

Geprüft am 07.10.2026

Fischerprüfung: Ablauf in Kürze

Die Fischerprüfung ist der übliche Weg zum Fischereischein. Organisiert wird sie von den Ländern – teils von Behörden, teils von Landesfischereiverbänden im Auftrag. In den meisten Ländern geht ihr ein Vorbereitungslehrgang voraus; in Baden-Württemberg, Berlin, Rheinland-Pfalz und Sachsen umfasst er mindestens 30 Stunden.

  1. Lehrgang bei einem anerkannten Träger (Verein, Verband, Volkshochschule) besuchen.
  2. Zur Prüfung anmelden – Termine vergibt das Land oder der Verband.
  3. Prüfung ablegen, meist schriftlich am Bildschirm oder auf Papier.
  4. Mit dem Zeugnis den Fischereischein bei der zuständigen Stelle beantragen und die Fischereiabgabe bezahlen.

Prüfungsfächer und Fragen

Die Fächer ähneln sich in allen Ländern, die Fragenkataloge sind aber landeseigen:

  • Fischkunde – Arten erkennen, Biologie, Schonzeiten und Mindestmaße
  • Gewässerkunde – Lebensräume, Hege und Pflege
  • Gerätekunde – Ruten, Schnüre, Haken, Köder und ihr Einsatz
  • Behandlung gefangener Fische – waidgerechtes Betäuben und Töten
  • Rechtskunde – Fischerei-, Tierschutz-, Naturschutz- und Wasserrecht

Üblich sind 60 Multiple-Choice-Fragen. In Sachsen dauert die elektronische Prüfung 90 Minuten; in Brandenburg müssen mindestens 45 Fragen richtig sein. Einen praktischen Teil gibt es unter anderem in Nordrhein-Westfalen (Fischbestimmung, Gerätezusammenstellung), Rheinland-Pfalz und im Saarland.

Wer die Prüfung besteht, beantragt den Schein im eigenen Wohnsitzland – das Zeugnis allein ist noch keine Angelerlaubnis.

Mindestalter für Prüfung und Schein

  • Ab 10 Jahren: Baden-Württemberg (Schein auf Lebenszeit)
  • Ab 12 Jahren: Bayern (Prüfung; Schein ab 14), Hamburg, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein
  • Ab 14 Jahren: Bremen, Brandenburg, Hessen, Sachsen, Saarland, Rheinland-Pfalz (Mainz lässt ab 13 zu)
  • Ab 8 Jahren: Sachsen-Anhalt – aber nur der Friedfischfischereischein mit eigener Friedfischprüfung

Anerkennung und Umzug in ein anderes Land

Ein bundeseinheitliches Gesetz gibt es nicht. In der Praxis gilt: Mit dem gültigen Schein Ihres Wohnsitzlandes dürfen Sie als Gast in der Regel überall angeln. Ziehen Sie um, verlangen die meisten Länder einen neuen Schein am neuen Wohnsitz; das Prüfungszeugnis wird dabei normalerweise anerkannt. In Baden-Württemberg gilt der alte Schein noch bis Ende des folgenden Jahres.

Die Fischereiabgabe zahlen Sie jeweils im Land, in dem Sie angeln – Schleswig-Holstein verlangt sie ausdrücklich auch von Gästen, Berlin befreit Nicht-Berliner mit fremdem Schein.

Digitaler Fischereischein

Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen stellen den Fischereischein inzwischen digital aus: als Scheckkarte mit Chip und als Nachweis auf dem Smartphone, gültig auf Lebenszeit. In Nordrhein-Westfalen gilt das neue Landesfischereigesetz seit 01.07.2026; alte Papierscheine bleiben bis zum Ablauf gültig.

Hecht im Wasser, Kopf und Flanke mit grünlicher Zeichnung
HechtFoto: Gilles San Martin, CC BY-SA 2.0