Angeln mit Kindern und Jugendlichen
Mit sieben, mit zehn oder erst mit vierzehn? Die Altersgrenzen aller Länder auf einer Achse.
Geprüft am 07.10.2026
Jugendfischereischein und Altersgrenzen nach Land
Jede Zeile ist ein Bundesland, die Achse das Alter von 0 bis 18. Hellgrau gestreift: nur mit einem Erwachsenen. Orange: eigener Jugend- oder Kurzschein ohne Prüfung. Grün: allein ohne Schein. Dunkel: Fischereischein, in der Regel mit Prüfung.
Alter in Jahren
Lücken in einer Zeile heißen: Für dieses Alter hat das Land keine eigene Regel veröffentlicht. Fragen Sie dann bei der Gemeinde oder beim Verein.
Neu seit 2025 und 2026
- Bayern hat den Jugendfischereischein zum 01.01.2025 abgeschafft. 7- bis 17-Jährige angeln ohne Schein in Begleitung eines volljährigen Scheininhabers.
- Nordrhein-Westfalen: Seit 01.07.2026 dürfen 10- bis 15-Jährige ohne eigenen Schein in Begleitung angeln; der Jugendfischereischein entfällt.
- Sachsen-Anhalt: Seit 31.03.2026 ersetzt der Friedfischfischereischein ab 8 Jahren den Jugendschein.
- Brandenburg: Kinder unter 8 dürfen seit 2026 mit der Friedfischangel angeln – unter ständiger Aufsicht eines Erwachsenen mit Abgabenachweis und Angelkarte.
Was „Aufsicht“ und „Helfer“ bedeuten
Die Begriffe sind streng: Aufsicht heißt meist, dass der Erwachsene direkt daneben steht und selbst Fischereischein und Erlaubnisschein hat. Als Helfer dürfen Kinder die Angel des Erwachsenen auswerfen, halten und keschern. Lebende Köder anködern, Fische betäuben und töten bleiben Sache des Erwachsenen – so beschreiben es etwa Berlin und Sachsen.
Die Gewässerordnung des Vereins kann strenger sein als das Gesetz. Fragen Sie beim Kauf der Angelkarte nach dem Mindestalter.
